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FAQ

Allgemeines

  • Gemeinnützige freie Träger, also nicht-staatliche Organisationen, wie Vereine, gGmbHs, Stiftungen des bürgerlichen Rechts, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und sonstige Gemeinschaften. Bitte reichen Sie einen Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Zeichnungsbefugnis ein. Wenn in einem Jahr mehrere Anträge gestellt werden, reicht es den Nachweis der Gemeinnützigkeit beim ersten Antrag des Jahres einzureichen und bei den folgenden darauf zu verweisen.

  • Außerschulische Fahrten von Jugendgruppen zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und Ausland. Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an Orten ehemaliger nationalsozialistischer Konzentrationslager, Vernichtungslager, Ghettos und an Orten der Massenermordung.

  • Gefördert werden Gruppen mit Teilnehmenden im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren. Die maximal förderbare Gruppengröße beträgt 30 Personen, inklusive Begleitpersonen. Es gilt ein Begleitschlüssel von 1:8, das heißt: eine Begleitperson pro acht Teilnehmenden ist förderbar. Zwei Begleitpersonen sind immer förderbar, auch bei kleineren Gruppen. Mehrere Anträge für einen Zeitraum können bewilligt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächliche Arbeit in Gruppen bis zu 30 Teilnehmenden stattfindet. Werden Anträge für Fahrten für mehr als 60 Teilnehmende zum selben Datum am gleichen Ort gestellt, kann die Gesamtsumme gedeckelt werden.

  • Außerschulisch im Sinne unserer Förderung sind Fahrten, die nicht überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium oder der Berufsausbildung dienen. 

    Kooperationen zwischen Schulen oder Hochschulen und gemeinnützigen Trägern können gefördert werden, wenn:

    • Die inhaltliche und pädagogische Verantwortung beim gemeinnützigen freien Träger liegt,
    • Die Fahrt von diesem pädagogisch begleitet wird,
    • Sie offen ausgeschrieben ist (z.B. jahrgangsübergreifend),
    • Sie nicht zu einem klassen- oder kurzbezogenen Lerninhalt gehört,
    • Die Teilnahme nicht benotet wird. 

     

    Wichtig ist außerdem, dass die Teilnehmenden die Fahrt mitgestalten können.
    Bei Kooperationen mit Schulen muss eine gemeinsame Bestätigung des außerschulischen Charakters eingereicht werden, die die oben genannten Kriterien umfasst.

  • Gefördert werden Fahrten mit 4 bis 8 Programmtagen.

    Ein Programmtag umfasst mindestens 6 Stunden Programm. An- und Abreisetage zählen nur dann als volle Programmtage, wenn mindestens 4 Stunden Programm stattfinden. Halbe Programmtage zählen nicht zum Zuschuss.

    Das Programm soll sich zu 80% mit der Geschichte der gewählten Gedenkstätte befassen. Mindestens zwei Tage sollten am Ort der Gedenkstätte stattfinden. Weitere inhaltlich verknüpfte Orte können eingebunden werden.

    Auch Vor- und Nachbereitung sowie Reflexionen während der Fahrt sind wichtig und im Konzept darzustellen. Individuelle Beschäftigungen und konzeptionell begründete Freiräume können als Programmzeit anerkannt werden. Alle konzeptionellen Überlegungen sind im Rahmen des Antrags darzulegen.

    Mit der seit 2023 geltenden neuen Regelung zur inhaltlichen Gestaltung sollen insbesondere Fahrten an weniger bekannte Orte gefördert werden. Fahrten in die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau werden gefördert, wenn mindestens 80% des Programms vor Ort in Oświęcim stattfinden.

  • Die Förderung beträgt maximal: 

    • 40€ pro Teilnehmenden pro Programmtag und inkl. An-/Abreisetag (vorausgesetzt es findet Programm statt) für Unterkunft, Verpflegung und Programmkosten,
    • 80€ pro Teilnehmenden für Reisekosten,
    • 305€ pro Programmtag für Honorare von Begleitpersonen.


    Die Förderung darf die Summe der Ausgaben nicht übersteigen. Der Einsatz von Teilnahmebeiträgen, Eigenmitteln oder Drittmitteln sind Voraussetzung für die Zuwendung. Fahrten werden nicht vollfinanziert.

Antragstellung

  • Ab 2026 läuft das Antragsverfahren ausschließlich digital.
    Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen als PDF per E-Mail an:
    dokumente@kjp-gedenkstaettenfahrten.de

    Erforderliche Unterlagen:

    1. Erste Seite des Antrags mit (elektronischer) Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person des freien Trägers
    2. Vollständig ausgefülltes Antragsformular als Roh-PDF (nicht eingescannt)
    3. Nachweis der Gemeinnützigkeit des freien Trägers
    4. Nachweis der Vertretungsbefugnis der unterschriftsberechtigten Person
    5. Öffentliche Ausschreibung der Fahrt oder bei Kooperation mit einer Schule:
      eine Bestätigung des außerschulischen Charakters der Fahrt (von beiden Seiten unterzeichnet)

     

    Wichtig:
    Änderungen zum Veranstaltungsort, Termin, zur Programmdauer oder zu wesentlichen Inhalten müssen unverzüglich gemeldet werden.

  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwölf Wochen vor Fahrtbeginn bei der Zentralstelle eingehen. Spätestens zehn Wochen vor Fahrtbeginn muss der Antrag mit allen Nachreichungen vollständig vorliegen. 

    Senden Sie bitte alle Unterlagen per E-Mail an dokumente@kjp-gedenkstaettenfahrten.de.

    Bitte beachten Sie bei der Frist auch, dass Sie erst Zahlungen leisten dürfen, wenn ein Weiterleitungsvertrag vorliegt, beziehungsweise Sie von uns einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben.

  • Wenn die Antragsunterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die Ihre zuständige Ansprechperson und das Geschäftszeichen nennt, unter dem Ihre Fahrt bei uns registriert ist. Zudem erhalten Sie die Information, ob Ihr Antrag vollständig und förderfähig vorliegt, beziehungsweise welche Unterlagen wir noch von Ihnen benötigen, damit er vollständig vorliegt. Wenn der Zuwendungsbescheid des Bundes an uns bereits vorliegt und Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie von uns einen Weiterleitungsvertrag.

  • Der Weiterleitungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der IBB gGmbH als Zentralstelle und dem gemeinnützigen freien Träger. Im Vertrag werden alle für die Weiterleitung der Fördermittel wichtigen Bestimmungen festgehalten. Der von uns unterzeichnete Weiterleitungsvertrag wird in zweifacher Ausführung postalisch an die antragstellende Organisation gesandt. Diese unterschreibt und sendet dann ein unterzeichnetes Exemplar zurück an uns.

    Ihr Antrag ist Teil des Weiterleitungsvertrags. Alle zuwendungsrelevanten Änderungen, zum Beispiel Veränderungen des Programms oder der Anzahl der Teilnehmenden, sind der Zentralstelle unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.

  • Wenn der von beiden Seiten unterzeichnete Weiterleitungsvertrag für die Gedenkstättenfahrt vorliegt, können sechs Wochen vor der Fahrt 80% der bewilligten Summe per E-Mail abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Mittel innerhalb von sechs Wochen nach Abruf verbraucht werden müssen.

  • Grundsätzlich fördern wir keine Fahrten, die von Reiseunternehmen organisiert werden. Gefördert werden in der Regel Fahrten, die inhaltlich und logistisch vom außerschulischen Träger selbst geplant und durchgeführt werden.

    Reiseunternehmen stellen häufig Pauschalrechnungen aus. Wir müssen aber alle Ausgaben einzeln nachvollziehen können und benötigen dazu jeden Beleg der Endanbieter (Hotels, Restaurants etc.). So stellen wir sicher, dass die Förderung ausschließlich dem gemeinnützigen Träger zugutekommt und keine versteckten kommerziellen Kosten gefördert werden. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass die von Reiseunternehmen angebotenen Programme meist nicht den Förderrichtlinien entsprechen.

    Ausnahmen können nur in begründeten Fällen für Träger gewährt werden, die zum ersten Mal eine Gedenkstättenfahrt durchführen. Diese Ausnahme dient dazu, erste Strukturen und Erfahrungen am Ort der Gedenkstätte aufzubauen, um zukünftige Fahrten eigenständig organisieren zu können. Sie gilt ausschließlich für den Erstantrag.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis beinhaltet alle Unterlagen, die eine Verwendung der Mittel nachweisen. Teile davon werden von uns an das Bundesverwaltungsamt (BVA), das BMBFSFJ und die Bethe-Stiftung weitergeleitet. Eine Checkliste für den Verwendungsnachweis finden Sie hier: Checkliste zum Verwendungsnachweis

  • Der vollständige Verwendungsnachweis muss spätestens acht Wochen nach Ende der Fahrt digital über dokumente@kjp-gedenkstaettenfahrten.de eingereicht werden. Unbegründete Verspätungen können zu einem Förderausschluss im Folgejahr führen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweis erhalten Sie von uns ein Schreiben über die festgelegte Summe der Fördermittel.

  • Die Bethe-Stiftung stellt zusätzlich zu den Zuwendungen für Programm-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Reise- und Honorarkosten eine Pauschale von je 200 € für die Nachbereitung und Dokumentation der Gedenkstättenfahrt zur Verfügung. Sie sind nachzuweisen durch Berichte und Fotos, die wesentlich durch die Jugendlichen gestaltet wurden. Die Dokumentation kann in Berichtsform (Broschüre, Tagebuchblogs, Video u.ä.) erfolgen.

    Die Bethe-Stiftung gewährt außerdem eine Prämie von 300 € für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei sind die Fördergeber zu nennen. Ohne Nennung der Fördergeber kann die Prämie nicht ausgezahlt werden. Entsprechende Nachweise (externe Medienberichte in Online- und Printmedien über die Fahrt) sind vorzulegen.

    Nachbereitung = Treffen der Gruppe zur Nachbereitung und Reflexion der Fahrt

    Dokumentation = Berichte, Broschüren, Videos, etc., die von den Jugendlichen gestaltet wurden

    Öffentlichkeitsarbeit = Berichte in externen Online- oder Printmedien (Öffentlichkeitsarbeit über eigene Medien, z.B. Social-Media-Kanäle, zählt nicht darunter)

    Für die Abrechnung der Pauschalen bzw. Prämie müssen keine Belege eingereicht werden. Bitte beschreiben Sie in diesem Formular im Rahmen des Verwendungsnachweis, in welcher Form die Nachbereitung und Dokumentation stattgefunden haben und in welchen externen Medien über die Gedenkstättenfahrt berichtet wurde. Dokumentation und externe Medienberichte sind dem Verwendungsnachweis beizulegen.

  • Belege müssen folgende Informationen enthalten: Datum, Rechnungsnummer, Betrag, Zahlungsempfänger und eventuell Steuernummer (bei Honorarbelegen). Beigelegt werden müssen außerdem Angaben zur Zahlungsart (bar oder mit Karte), zum Zahlungsdatum (z.B. als Kontoauszug) und zum Umrechnungskurs.


    Der Umrechnungskurs ist entweder auf dem Beleg direkt festgelegt, ergibt sich aus dem Kontoauszug, eaus dem Wechselbeleg oder aus dem tagesaktuellen Umrechnungskurs (z.B. Wechselkurs der EU, Oanda.com). Es kann auch ein durchschnittlicher Umrechnungskurs gewählt werden, dann erläutern Sie bitte die Berechnung kurz und fügen Nachweise hinzu.

  • Alle Unterlagen die geförderte Gedenkstättenfahrt betreffend, müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden und unterliegen einem Prüfungsrecht der Zentralstelle, des BMBFSFJ, des BVA und des Bundesrechnungshofs. Dies gilt insbesondere für die Originalbelege.

  • Bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist auf die Förderung durch das BMBFSFJ, die Bethe-Stiftung und die IBB gGmbH hinzuweisen. Bitte benutzen Sie dafür die jeweiligen Logos aus dem Downloadbereich.