Sie können sich gerne persönlich an uns wenden:
Referentin
Julia Kießling
0231 – 95 20 96 – 36
kiessling@ibb-do.de
Referentin
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(in Elternzeit)
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Referentin
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0231 – 95 20 96 – 35
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Die Zentralstelle ist montags bis donnerstags von 9-15 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns mal nicht telefonisch erreichen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Angabe Ihrer Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen zurück.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst Zahlungen leisten dürfen, wenn ein Weiterleitungsvertrag vorliegt, beziehungsweise Sie von uns einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben.
Downloadbereich
Wir passen unsere Vorlagen und Unterlagen jedes Jahr neu an. Bitte achten Sie darauf, die aktuelle Fassung zu verwenden!
Senden Sie alle Unterlagen und Einreichungen (Antrag mit Anhängen, Nachreichungen, Verwendungsnachweis mit Anhängen) bitte digital an:
Dokumente@kjp-gedenkstaettenfahrten.de.
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen:
- die Richtlinien für Gedenkstättenfahrten (Merkblatt, gültig ab 2023),
- das Antragsformular (2025)
- der Verwendungsnachweis:
Hier können Sie auch eine Powerpointpräsentation herunterladen, die alle wichtigen Punkte zur Antragstellung und Abrechnung enthält (Stand November 2023).
Und hier weitere Bestandteile der Förderung:
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten zusammengestellt:
Es sind Nachweise der Gemeinnützigkeit und der Zeichnungsberechtigung einzureichen und im Anschreiben zu erläutern. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist jedes Jahr aufs Neue einzureichen. Wenn in einem Jahr mehrere Anträge gestellt werden reicht es den Nachweis der Gemeinnützigkeit beim ersten Antrag des Jahres beizulegen und bei den folgenden darauf zu verweisen.
Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an Orten ehemaliger nationalsozialistischer Konzentrationslager, Vernichtungslager, Ghettos und an Orten der Massenermordung.
Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen sind Voraussetzung, werden allerdings nicht gefördert.
Mehrere Anträge für einen Zeitraum können bewilligt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächliche Arbeit in Gruppen bis zu 30 Teilnehmenden stattfindet. Werden Anträge für Fahrten für mehr als 60 Teilnehmende zum selben Datum am gleichen Ort gestellt, kann die Gesamtfördersumme gedeckelt werden.
Bei Kooperationsveranstaltungen mit Schulen ist der Name der Schule im Anschreiben zu nennen und eine Bestätigung der hier genannten Kriterien zum außerschulischen (nicht-schulischem) Charakter der Fahrt von beiden Seiten unterzeichnet einzureichen. Die verantwortliche Begleitperson (Nr. 1 der fachlichen Begleitung im Antrag auf Seite 2) muss Vertreter*in der gemeinnützigen Organisation sein.
bis 40,- € Programmkosten/Unterkunft und Verpflegung pro Programmtag, zzgl. An- und Abreisetag, sofern diese nicht als Programmtage gelten
bis 60,- € Reisekostenzuschuss
Die Zuwendung darf die Summe der Ausgaben nicht übersteigen. Gedenkstättenfahrten werden nicht vollfinanziert, der Einsatz von Teilnahmebeiträgen, Eigenmitteln oder Drittmitteln sind Voraussetzung für die Zuwendung.
Zusätzlich können pro Programmtag Honorarkosten in Höhe von 305,- € erstatten werden, sofern diese Kosten nachgewiesen werden.
Es werden maximal 30 Personen pro Fahrt gefördert. Fahrten werden nicht vollfinanziert.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst Zahlungen leisten dürfen, wenn ein Weiterleitungsvertrag vorliegt, beziehungsweise Sie von uns einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben.
Halbe Programmtage fließen nicht in die Berechnungen des Zuschusses ein. Fahrtzeiten und Programmstunden sollen ausgewogen sein. Programmbausteine während der Fahrt werden grundsätzlich nicht gewertet.
80% des Programms sollen sich mit der Geschichte der gewählten Gedenkstätte auseinandersetzen, wobei mindestens zwei Tage am Ort der Gedenkstätte stattfinden sollen. Eine inhaltliche und der Thematik angemessene Vor- und Nachbereitung sowie Zeiten für Reflexionsrunden während der Fahrt sind im Rahmen der Konzeptbeschreibung zu erläutern.
Gefördert werden insbesondere Fahrten, die einen Fokus auf die Multiperspektivität, das Interkulturelle Lernen sowie tiefgreifendes Lernen durch positive Emotionen (z.B. durch partizipative Elemente und kreative Freiräume) legen. In der Konzeption der Gedenkstättenfahrten – auch zu Gedenkstätten in Deutschland – ist der europäische Kontext zu berücksichtigen.
Arbeitseinsätze an der Gedenkstätte sollen in der Regel höchstens ein bis zwei Programmbausteine einnehmen. Individuelle Beschäftigungen und konzeptionell begründete Freiräume können als Programmzeit gelten. Alle konzeptionellen Überlegungen sind im Rahmen des Antrags darzulegen.
Mit der ab 2023 geltenden neuen Regelung zur inhaltlichen Gestaltung sollen insbesondere Fahrten an weniger bekannte Orte gefördert werden. Gedenkstättenfahrten mit dem Ziel Auschwitz-Birkenau werden in der Regel bewilligt, wenn 80% des Programms am Ort der Gedenkstätte, also in Oświęcim, stattfinden.
Authentizität ist in Bezug auf Gedenkstätten, Museen und Geschichtsvermittlung immer ein schwieriger Begriff. Richtig authentisch kann etwas schon dadurch nicht sein, wenn es museal aufgearbeitet und im gegenwärtigen Kontext mit einem gegenwärtigen Perspektivhorizont betrachtet wird.
Die Beschäftigung mit historischen Zuständen, Wertvorstellungen und Perspektiven ist aber immer gewinnbringend für das Verständnis einer komplexen gegenwärtigen Gesellschaft.
Der historische Ort bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten:
•im Kontext NS eng an Gedenkorte gekoppelt: Gedenken an Opfer und Friedhöfe
•Raum für ein erfahrendes Lernen insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen
•Teilnehmende kommen alle mit eigenen Perspektiven, Interessen und Impulsen, die insbesondere bei den Reflexionsrunden geteilt werden können
•Lernort, wenn spezifische Fragen mit spezifischen Schwerpunkten an ihn gestellt werden.
Auch der Umgang mit historischen Orten verschafft Einblicke in aktuelle Wahrnehmungen und Selbstverständnisse.
Welche Gedenkstätte wurde für den inhaltlichen Schwerpunkt gewählt und wie werden die einzelnen Programmpunkte thematisch miteinander verknüpft?
Gedenkstätten im Sinne der Förderung sind historische Lernorte an Orten ehemaliger nationalsozialistischer Konzentrationslager, Vernichtungslager, Ghettos und an Orten der Massenermordung.
Fokus innerhalb von 80% des Programms soll die Geschichte einer Gedenkstätte sein. Dabei soll innerhalb dieser Geschichte ein Schwerpunkt gesetzt werden. Dieser thematische Schwerpunkt kann dann durch weitere Besuche an anderen Orten vertieft beziehungsweise kontextualisiert werden. Die Beschreibung zum roten Faden und zur Schwerpunktsetzung soll dann auch eine Begründung beinhalten, warum bestimmte Ort für die Vertiefung und Kontextualisierung gewählt wurden. 20% des Programms kann dann zu weiteren Themen (im Kontext NS) stattfinden. Stellen Sie hier bitte die Zusammenhänge zwischen Gedenkstätte, Schwerpunkt und den weiteren Orten dar. Welcher rote Faden zieht sich durch das Programm?
Beispiele zur Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau:
•Verfolgung der Juden im NS mit Vor- und Nachgeschichte vom Heimatort in den Osten und zurück bis in die Gegenwart
•Sinti und Roma und Auschwitz-Birkenau – mit Vor- und Nachgeschichte vom Heimatort in den Osten und Kontinuitäten bis in die Gegenwart
•Geschlecht im Konzentrationslager (und Geschlecht im NS, Geschlechterbilder, Sexualität und Sexualisierung, Homosexualität)
•Sowjetische Kriegsgefangene (z.B. Beginn bei Zwangsarbeit und Stalags am Heimatort)
•Sport und Nationalsozialismus (z.B. Fußballsponsoren (Bayer) mit Bogen zu IG Farben und IG Auschwitz)
•Besatzungspolitik in Polen (Themen: Überfall auf Polen, Verfolgung der polnischen Intelligenz, enge Verflechtung von deutscher und polnischer Geschichte, Nationalismus, Lageralltag, Lagerhierarchien, Westverschiebung und Wiederaufbau Polen)
•Lagerstruktur und Lageralltag (mit Außenlagern etc.)
Welche Ziele sollen mit der Gedenkstättenfahrt erreicht werden? (Bitte erläutern Sie Ihre Überlegungen insbesondere im Hinblick auf Multiperspektivität, verschiedene Täter- und Opfergruppen, Interkulturelles Lernen, tiefgreifendes Lernen durch positive Emotionen (z.B. durch partizipative Elemente und kreative Freiräume) und wie der europäische Kontext berücksichtigt wird.)
“Mit der Dekonstruktion von Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung durch die Nationalsozialist*innen sollen die Teilnehmenden befähigt werden, Muster von Ausgrenzung und Diskriminierung heute zu erkennen und bestehende Denkmuster zu hinterfragen.“
•Multiperspektivität: Arbeit mit Opfer- und Täterbiografien, Unterschiede und Vergleiche zwischen Opfergruppen (Hierarchien, Perspektiven von Überlebenden, von welchen Opfergruppen haben wir überhaupt Zeugnisse und warum?).
•Interkulturelles Lernen: Blick auf Pluralismus von Lebensweisen: Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, Religion, Menschen mit Behinderung (hier kann das Leben der Opfer (und auch Täter) in den Vordergrund gestellt werden statt ihrer Rolle im NS).
•Tiefgreifendes Lernen: mehrtägige Beschäftigung mit dem Thema und dennoch Freiräume, Räume seine eigenen Perspektiven und Interessen einzubringen (wichtig: dafür Raum im Programm schaffen, es geht nicht darum den TN vier Tage lang Fakten zu vermitteln).
•Europäische Kontext: Blick auf Erinnerung und Erinnerungskulturen, auf die Entwicklung nach 1945, auf Kontinuitäten.
Wie beteiligen sich die Jugendlichen an der Programmgestaltung und der Umsetzung der Gedenkstättenfahrt? Welche partizipativen Methoden werden eingesetzt?
•Wie wird auf individuelle Interessen der TN eingegangen?
•Wieviel Raum ist dafür im Programm vorgesehen?
•Kreative Methoden (malen, zeichnen, Postkarten, Briefe, Assoziationskarten, Fotos, soziale Medien)?
Wie wird die Fahrt vorbereitet? Welche Überlegungen gibt es zur Dokumentation der Fahrt, zu Projekten im Nachgang und zu Veröffentlichungen?
•Besuch am Heimatort von Gedenkstätten, Archiven, Stolpersteinen etc.?
•Ausstellungen, Veranstaltungsabende, soziale Medien, Broschüren, weitergehende Beschäftigung etc.
•Gibt es Produkte, die wir verlinken oder veröffentlichen können?
Spätestens acht Wochen vor Fahrtbeginn muss der Antrag mit allen Nachreichungen vollständig vorliegen. Es ist dennoch zu empfehlen den Antrag zwischen Oktober des Vorjahres und Februar des Förderjahres zu stellen, da die Mittel grundsätzlich schnell verplant sind.
Bitte beachten Sie bei der Frist auch, dass Sie erst Zahlungen leisten dürfen, wenn ein Weiterleitungsvertrag vorliegt, beziehungsweise Sie von uns einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben.
– Den Nachweis der Gemeinnützigkeit des freien Trägers und einen Nachweis der Vertretungsbefugnis.
– Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme, also Vergleichsangebote der Reisekosten (Posten über 1.000 Euro).
– Die Ausschreibung der Fahrt und gegebenenfalls die Bestätigung des außerschulischen Charakters.
Soweit Änderungen bei der Gedenkstättenfahrt eintreten (insbesondere Veranstaltungsort, -zeitpunkt, -dauer, wesentliche Abweichungen im Programm) sind diese unverzüglich mitzuteilen.
Gilt nur für Anträge im alten Format:
– Ein Anschreiben mit:
– Angaben zur Rechtsform der Organisation und zur zeichnungsbefugten Person (anzuhängender Nachweis: z.B. aktueller Vereinsregisterauszug)
– Erläuterungen zu Abweichungen (z.B. Anzahl der Begleitpersonen)
– Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (bei Kostenstellen über 1.000 Euro: Welches Vergleichsangebot wurde gewählt und warum? Warum wurden in einigen Fällen keine Vergleiche eingeholt (IJBS, Zentrum für Dialog, Honorarkräfte, Alleinstellungsmerkmale)?)
– Bei Kooperationsveranstaltungen mit Schulen: Nennung der Schule und Hinweis auf die Bestätigung des nicht-schulischen Charakters
– Erläuterungen zur Ausschreibung der Fahrt
– Konzeptionelle Ergänzungen
– Sonstige Erläuterungen
Für Posten über 1.000 Euro sollen deshalb drei vergleichbare Angebote eingeholt werden:
(auch Absagen können eingereicht werden oder der Nachweis, dass keine Antwort erfolgt ist)
Gründe für die Auswahl von Angeboten:
•Sparsamkeit: günstigstes Angebot.
•Ergiebigkeit: z.B. Zeit.
•Ökologische Aspekte: Bahnfahrten.
•Sicherheitsaspekte: Jugendliche und Gedenkstättenfahrt (z.B.: bei dem Busunternehmen ist der Fahrer eingeschlafen).
•Alleinstellungsmerkmal: Es gibt nichts Vergleichbares: IJBS, Teamendenpool.
Beachtung der Richtlinie zur Korruptionsprävention der Bundesregierung vom 30. Juli 2004 bei der Vergabe.
Bei mehreren Fahrten im Jahr können wir bilaterale Absprachen treffen.
Der Antrag und die Konzeption sind Teil des Weiterleitungsvertrags. Jegliche zuwendungsrelevante Änderungen sind der Zentralstelle unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst Zahlungen leisten dürfen, wenn ein Weiterleitungsvertrag vorliegt, beziehungsweise Sie von uns einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben.
Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z. B. Projektnummer) enthalten.
Belege sollen also enthalten: Datum, Rechnungsnummer, eventuell Steuernummer (Honorarvereinbarungen), Betrag, Zahlungsempfänger und Angaben zur Zahlungsart und zum Zahlungsdatum sowie zum Umrechnungskurs.
Umrechnungskurs: ist entweder auf dem Beleg direkt festgelegt, ergibt sich aus dem Kontoauszug, ergibt sich aus dem Wechselbeleg oder aus dem tagesaktueller Umrechnungskurs (z.B. Wechselkurs der EU, Oanda.com). Nachweise bitte beilegen und auf dem Beleg vermerken. Es kann auch ein durchschnittlicher Umrechnungskurs gewählt werden, dann bitte die Berechnung kurz erläutern und Nachweise beilegen.
Generell gilt bei allen Abweichungen: kurze Aktennotiz beilegen.
Wir freuen uns außerdem, wenn Sie dem Verwendungsnachweis Evaluationsbögen, Fotos, Produkte der Jugendlichen, Links und Informationen zur Nachbereitung beilegen!