Antrag stellen

Ausgestellte Schreibmaschine in der Schindlerfabrik Krakow. Copyright Jan Sudhoff/IBB

Sie können sich gerne persönlich an uns wenden:

Die Zentralstelle ist montags bis donnerstags von 9-15 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns mal nicht telefonisch erreichen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Angabe Ihrer Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen zurück.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst Zahlungen leisten dürfen, wenn ein Weiterleitungsvertrag vorliegt, beziehungsweise Sie von uns einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben.

Downloadbereich

Wir passen unsere Vorlagen und Unterlagen jedes Jahr neu an. Bitte achten Sie darauf, die aktuelle Fassung zu verwenden!

Senden Sie alle Unterlagen und Einreichungen (Antrag mit Anhängen, Nachreichungen, Verwendungsnachweis mit Anhängen) bitte digital an:

Dokumente@kjp-gedenkstaettenfahrten.de.

Die Antragsfrist für das Jahr 2024 endet am 15. September 2024.
Danach schließen wir die Antragstellung für das laufende Jahr. Anträge für das Jahr 2025 können ab September eingereicht werden.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten zusammengestellt:

Wir freuen uns außerdem, wenn Sie dem Verwendungsnachweis Evaluationsbögen, Fotos, Produkte der Jugendlichen, Links und Informationen zur Nachbereitung beilegen!